Warum stellen Sie sich (SPD, BMI) gegen eine Evaluierung des Waffenrechts bevor Verschärfungen gefordert werden? Stichwort: Deliktrelevanz von Legalwaffen (insbesondere “kriegswaffenähnliche”)
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Wir stellen uns nicht gegen eine Evaluation im Bereich des Waffenrechts. Im Gegenteil haben wir eine Evaluation der letzten Waffenrechtsnovelle (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz aus 2020) sogar im Koalitionsvertrag vereinbart.
Dort heißt es: „Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre…“
Dabei wird beispielsweise die damals eingeführte Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern, die helfen soll im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung abzufragen, ob die betreffende Person dort als Extremist*in bekannt ist, auf ihre Effektivität hin überprüft. Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an solchen Auswertungen.
Jedoch ist die im Koalitionsvertrag festgehaltene Evaluation des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes keine Vorbedingung für die Umsetzung der anderen waffenrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge