Wenn man bestimmte Waffen "nicht braucht " was "braucht"man sonst noch alles nicht?
Sehr geehrte Frau Wegge,
Sie haben hier erklärt, das beabsichtigte Verbot bestimmter Selbstladebüchsen sei nicht ideologisch begründet.
Frau Faeser erklärte diese Waffen "braucht man nicht privat in Besitz zu haben " und Sie haben ähnlich geäußert, diese Waffen brauche man "objektiv " nicht für Sport oder Jagd.
Finden Sie es rechtmäßig und angemessen, wenn die Regierung definiert, was die Bürger "brauchen"?
Aufgrund welcher Tatsachen und Erkenntnisse können Sie beurteilen, was man für Jagd oder Sport braucht und was nicht?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. In Deutschland gibt es kein Recht auf den privaten Besitz einer Waffe. Und das finde ich auch richtig so.
Um eine Waffe besitzen beziehungsweise führen zu dürfen, muss die jeweilige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit.
Dazu gehören laut Waffengesetz „vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer“.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge