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Carmen Wegge
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Frage von Wilfried G. •

Sehr geehrte Frau Wegge, in ihren Antworten zu Waffenrecht beziehen sie sich oft auf die Gefühlslage von Sportschützen. Wie kommen sie zu dieser Erkenntnis?

Auf welchen Fakten basiert ihre in vielen Antworten zum Waffenrecht gemachte Aussage: Derartige Waffen dienen in erster Linie dem Zweck, das Gefühl zu vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen? Können sie sich in die Gefühlslage von Sportschützen hineinversetzen oder haben sie Sportschützen beim Training beobachtet, die sich dergestalt geäußert haben? Z. B. : „oh, ich habe jetzt das Gefühl, mit einer Kriegswaffe zu schießen, geil“. Ich glaube eher nicht. Zum Umbau von halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Gewehren: Der Umbau wäre nur mit erheblichen großen Aufwand, wenn nicht gar unmöglich zu machen. Die halbautomatischen Gewehre, die von Sportschützen und Jägern erworben werden können, sind vom KBA geprüft und zugelassen. Meinen sie nicht auch, dass sich ein Gesetzesbrecher oder potenzieller Attentäter eher eine Waffe auf dem Schwarzmarkt besorgen würde, anstatt den steinigen Weg zum Erlangen einer legalen Waffe zu gehen, um diese dann umzubauen, was event. nicht möglich ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Anders als von Ihnen angenommen bezieht sich meine Aussage nicht auf Sportschütz*innen. Solche Waffen wirken durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte extremistische Personenkreise und Tätergruppen. Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen.

Ich setze mich dafür ein, Rechtsextreme konsequenter zu entwaffnen. Neben vielen illegalen Waffen ist auch der legale Waffenbesitz in der Szene verbreitet. Zwar hat es in diesem Bereich in den vergangenen Jahren bereits Fortschritte gegeben, doch die Gefahr des Rechtsextremismus wurde in Deutschland zu lange unterschätzt. Mindestens 1500 Rechtsextreme besitzen nach wie vor legal Waffen – und das sind nur die bereits nachrichtendienstlich bekannten Zahlen. Ziel der geplanten Gesetzesnovelle ist deshalb auch eine Verbesserung der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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