Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten.
Es ist nicht die Aufgabe eines Bundesministeriums Einfluss auf mediale Berichterstattung zu nehmen.Und auch im genannten Fall ist das nicht passiert.
Ich vertrete selbstverständlich nicht die Auffassung, dass bei Amoktaten oder Terroranschlägen die Optik der Waffe oder ein anderes Waffenmerkmal das Motiv der Tat darstellen. Dennoch erwecken diese Waffen einen Anschein, der von keinerlei Sport- oder Jagd-Bedürfnis gedeckt ist.
Unsere Initiative zielt auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. Das sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, hervorrufen.
Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Behörden bereits jetzt umfassend von Waffenverboten Gebrauch machen, um Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren.
Ich halte es jedoch grundsätzlich für richtig, halbautomatische kriegswaffenähnliche Feuerwaffen für den Privatbesitz zu verbieten. Ein jagdrechtliches oder schießsportrechtliches Bedürfnis für kriegswaffenähnliche Halbautomaten mit einer sehr hohen Kapazität an Schüssen ist für mich nicht ersichtlich.