
(...) Die Gründe für diese Forderung möchte ich Ihnen gern darlegen: Die Steuerklasse V vermindert innerhalb des Systems des Ehegattensplittings die Arbeitsanreize für den Zweitverdiener, und zwar umso mehr, je weiter die Einkommen der Ehepartner auseinander liegen. Aus diesem Grund wird die Steuerklasse V häufig als Hindernis für eine Berufstätigkeit empfunden. (...)