
(...) Die Industrie- und Handelskammern vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Im Gegensatz zu reinen Interessenverbänden können Kammern heute gesamtwirtschaftliche und ordnungspolitische Argumente vertreten. (...)