Frage an Carl-Ludwig Thiele von Günther T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thiele,
zum Thema der Erbschaftssteuerreform richte ich meine Frage an Sie, als Mitglied des Finanzausschusses, der dieses Thema letzte Woche beraten hat.
Es stellt sich mir die Frage, wieso der Staat überhaupt das Recht hat, eine Steuer auf Vermögenswerte zu erheben, die aus bereits versteuertem Einkommen stammen. Das Geldvermögen ist versteuert, ebenso wie die Zinsen. Bei Immobilien könnte Steuer lediglich für den Wertzuwachs, der bisher nicht versteuert wurde, anfallen.
Jeder Mensch kann zu Lebzeiten mit seinem Vermögen frei umgehen. Er kann z.B. sein gesamtes Vermögen verprassen und im Alter dem Staat auf der Tasche liegen. Oder er bildet Vermögen für das Alter, um sich versorgen zu können und nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen. Nur dumm, wenn dieser Vorsorger zu früh stirbt und seinen Kindern Vermögen hinterlässt, die das dann versteuern müssen. Sie werden entgegnen, dass es dafür ja höhere Freibeträge gibt. Ich lebe in einer Region, in der die Grundstückspreise sehr hoch sind. Trotzdem sind nicht alle Haus- und Grundbesitzer Einkommensmillionäre.
Problematisch erscheint mir auch, wenn der letzte Elternteil seinen beiden Kindern eine Immobilie und Barvermögen vererbt. Angenommen das Kind A zieht in das Elternhaus ein, muss aber seinem Geschwister B einen Ausgleich für das Haus zahlen. Damit wird ein eigentlich steuerfreies Immobilienvermögen in Geldvermögen umgewandelt für das das Kind B bei Überschreiten des Freibetrages von 400.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen muss. Das Kind A bleibt aber steuerfrei. Ist das gerecht?
Warum können wir es nicht unseren Nachbarn, wie z.B. den Österreichern, gleichtun und die Erbschaftssteuer abschaffen?
Würden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP in der nächsten Legislaturperiode eine Reform der jetzt beschlossenen Reform fordern und verfolgen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Thallmair
Sehr geehrter Herr Thallmair,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 16. November 2008 zur Reform der Erbschaftsteuer.
Ihre Kritik an der jetzt beschlossenen Erbschaftsteuerreform teile ich. Die Regierung handelt unglaubwürdig: Einerseits fordert sie von den Bürgern ständig, zu sparen und für das Alter vorzusorgen, weil die Rente allein den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichert. Wenn der Bürger sich dann aber tatsächlich ein Vermögen aufgebaut hat, dann nimmt der Staat den Erben einen Großteil des Ersparten wieder weg.
Das Gesetz ist zudem nicht nur kompliziert, verwaltungsaufwendig und streitanfällig, sondern auch ungerecht. Die unterschiedliche Behandlung von Vermögenswerte widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Daher gehe ich auch davon aus, dass das neue Gesetz in absehbarer Zeit wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Zu Ihrer letzten Frage: Die FDP wird sich im Falle der Regierungsbeteiligung um eine vernünftige Regelung kümmern. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die Kompetenz für die Erhebung der Erbschaftsteuer auf die Bundesländer zu verlagern. Den entsprechenden Gesetzentwurf sowie viele weitere aktuelle Informationen zur Erbschaftsteuerreform können Sie auf meiner Homepage www.carl-ludwig-thiele.de finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carl-Ludwig Thiele