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Carl-Ludwig Thiele
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Frage von Theo E. •

Frage an Carl-Ludwig Thiele von Theo E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Thiele,

die Fluggesellschaft AIR-Berlin erhebt neben den üblichen Gebühren eine Service Charge Gebühr. Für das Lastschriftverfahren , welches üblicherweise für den Zahlungspflichtigen kostenlos ist, werden 10 Euro pro Person erhoben,und das auch ,wenn die Summe von einem Konto abgehoben wird. Gibt es darüber eine rechtliche Vorschrift ?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Eckhoff

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Eckhoff,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Februar 2009 zu der sogenannten „Servicepauschale“ der Air Berlin.

Seit November 2008 gibt es eine EU-Verordnung, die den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt regelt. Diese Verordnung sieht – wie auch das deutsche Recht – vor, dass auch bei den so genannten Lockangeboten der volle Endpreis ersichtlich ist. Dies trifft bei dem von Ihnen geschilderten Fall möglicherweise nicht zu.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat diese Angelegenheit aufgegriffen und am 13.01.2009 Klage gegen Air Berlin eingereicht. Da das Verfahren zurzeit noch läuft, sind noch keine Ergebnisse bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carl-Ludwig Thiele