
(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Die Städte und Gemeinden sind gehalten, zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionspläne aufzustellen. Da die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen unter Umständen sehr teuer werden kann, können die Kommunen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang sie welche Maßnahmen durchführen. Sinnvollerweise untersucht man bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen das ganze Stadtgebiet. (...)