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Frage von Martha H. •

Frage an Caren Marks von Martha H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Marks.

An Neustadt führt die B6 vorbei. Es gibt 2 Wohngebiete die direkt an der B6 liegen. Mehr als 1000 EinwohnerInnen sind vom ständig zunehmenden Lärn betroffen, deshalb brauchen wir hier dringend eine Emissionsschutzwand.
Seit Jahren treten BürgerInnen immer wieder an die Verantwortlichen unserer Kommune heran und bitten um Hilfe und ihren Einsatz für die Erstellung einer Emissionsschutzwand. So auch jetzt wieder zu Beginn des Jahres 2010.
Mit Erfolg dachte ich, denn es gab ein Gespräch in der Verwaltung, an dem ich beteiligt war, und es wurde eine Drucksache erstellt, die im April ds. J. der Bau- und Umweltausschuss -Sitzung vorlag.
Beschlussvorschlag: Ein Lärmgutachten wird für Neustadt a. Rbge. zurzeit nicht aufgestellt. Der Bürgermeister wird beauftragt, sobald die strategischen Lärmkarten der Stufe 2 zur Verfügung stehen einen Lärmaktionsplan durch ein qualifiziertes Planungsbüro erarbeiten zu lassen.

Es liegt bereits eine Lärmkarte für Neustadt vor, datiert August 2009; ich finde die ist ziemlich aktuell!
Die Gartenstrasse, das hauptsächlich betroffene Gebiet, liegt lt.dieser Karte im Bereich der Gesundheitsgefährdung. Die Strasse ist multikulturelle, mit vielen Kindern und auch alten Leuten bewohnt.
Senioren die hier wohnen sind auch schon im Seniorenbeirat der Stadt vorstellig geworden, haben ihr Leid geklagt und um Hilfe gebeten.

Die Verantwortlichen der Stadt wollen aber nicht tätig werden. Argumente sind:
1. kein Geld
2. warten bis die zweite Lärmkarte vorliegt.

Meine Frage zu Top 1: Für welche Kosten muss denn die Gemeinde aufkommen und in welcher CA-Höhe,denn es handelt sich doch hier um eine Bundesstrasse?

Meine Frage zu Top 2: Lärmkarte eins ist doch sehr aktuell, warum denn auf die zweite warten, wann wird die kommem, in ein paar Jahren vielleicht?

Solange können und wollen wir nicht warten, denn der Verkehr nimmt ständig zu. Direkt neben der B6 befinden sich Kinderspielplätze und Sitzbänke!

Ich bitte um Ihre Auskunft und Hilfe.

Danke, mit freundlichen Grüssen
Martha Hageboeck

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hageboeck,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Vorausschicken möchte ich, dass es sich bei Ihrem Anliegen um eine kommunale Angelegenheit handelt und die Kommunen frei sind in ihren Planungen.

Der Ausbau einer Bundesstraße wie der B 6 hingegen ist in der Tat eine Maßnahme des Bundes. Im Zuge von Aus- oder Neubauten von Bundesstraßen findet ein Planverfahren mit entsprechendem Beteiligungsverfahren der Anlieger statt, in dem auch die Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz behandelt werden. Ich gehe davon aus, dass das auch beim Ausbau der B 6 der Fall war. Da das Verfahren offenbar keinen Anspruch auf passiven oder aktiven Lärmschutz begründet hat -- was nicht heißt, dass der Lärm dennoch subjektiv als sehr belastend empfunden werden kann - müsste die Stadt Neustadt selbst die Kosten für Lärmschutzwände tragen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Städte und Gemeinden sind gehalten, zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionspläne aufzustellen. Da die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen unter Umständen sehr teuer werden kann, können die Kommunen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang sie welche Maßnahmen durchführen. Sinnvollerweise untersucht man bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen das ganze Stadtgebiet. Ich vermute, das ist der Grund für die Verzögerung, die Sie beklagen. Ich habe in Kürze einen Termin mit Bürgermeister Sternbeck und dem Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt und werde Ihr Anliegen dort vortragen und um entsprechende Auskunft bitten. Das Ergebnis teile ich Ihnen dann gern mit.

Bitte nennen Sie mir per Email an caren.marks@wk.bundestag.de Ihre Anschrift, damit ich Sie direkt kontaktieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB