Damit das Unwort „Remigration“ nur ein Wort bleibt, müssen wir handeln – bevor es dafür zu spät ist. Daher setze ich mich für ein gut vorbereitetes Verfahren zum Verbot der AfD ein.
Ein Inkrafttreten am 01.04.24 ist aber zwischen den Koalitionsfraktionen besprochen und wird auch bei einer Aufsetzung innerhalb des ersten Quartals 2024 möglich sein.
Zur Verbesserung der Position von Frauen und des Schutzes von Eltern werden wir außerdem die Brückenteilzeit reformieren und mehr Menschen passgenaue Arbeitszeiten und eine Rückkehr auf ihre ursprüngliche Stundenzahl ermöglichen, sowie erstmals einen Kündigungsschutz nach der Elternzeit einführen und Müttern und Vätern so mehr Schutz und Sicherheit beim Wiedereinstieg in den Job geben.
Vielmehr gibt es derzeit in einigen Fraktionen sogar Bestrebungen, die Wehrpflicht wieder einzuführen. Dagegen bleibe ich eine laute Stimme im Deutschen Bundestag.
Mit einem Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist eine Einreise für bis zu zwölf Monate möglich.
Die Regelungen im neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.