Das wichtigste Vorhaben auf Bundesebene ist sicherlich die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt in Zukunft mindestens 437 (statt 396) Euro, wenn es unter sechs Jahre alt ist; bei Kindern von sieben bis zwölf Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt auf 502 (statt 455) Euro; ab 13 Jahren auf 599 (statt 533) Euro.
Im Deutschen Bundestag werden wir als Rechtsausschuss und ich als zuständige Berichterstatterin für das WEG uns schon bald wieder mit einer Änderung des WEG befassen.
Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, haben wir als Ampelkoalition mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht.
Die Änderung des Nachweisgesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union. Wir Grüne hätten uns bei der Umsetzung dieser Richtlinie mehr Mut zur Digitalisierung gewünscht, um dem erklärten Ziel der Ampel-Koalition zu einem umfassenden digitalen Aufbruch näherzukommen.
Politische Interessenvertretung muss transparent geschehen. Deswegen haben wir von Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dadurch wurden die Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz deutlich verbessert.