(...) Wer aber meint, sei es aus pädophiler Neigung oder zum Schutz einer falsch verstandenen Freiheit, mit erheblicher krimineller Energie sogar die beabsichtigten Maßnahmen in ihr Gegenteil verkehren zu müssen, indem er eine Liste der gesperrten Angebote verbreitet, wird sich davon trotz Strafandrohung ebensowenig abhalten lassen, wie alle Arten von Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern können, dass EDV-Systeme jeder Art angegriffen und "geknackt" werden. (...)
(...) Als eine Möglichkeit Kreative an der Online-Verwertung ihrer Rechte zu beteiligen wird national und international tatsächlich über die Einführung einer „Kulturflatrate“ diskutiert, also einer pauschalen Vergütung für etwa einen Internetanschluss für das Vervielfältigen und öffentliche Online-Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Inhalte für nicht kommerzielle private Zwecke. (...)
(...) Um trotz dieser Regelungen weiterhin vorhandenen unseriösen Geschäftspraktiken Einhalt zu gebieten, hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen verabschiedet. Zu den Einzelheiten möchte ich Sie auf die Homepage des Bundesministeriums der Justiz verweisen: www.bmj.bund.de Themen/Verbraucherschutz/unerwünschte Telefonwerbung. (...)
(...) Ich verstehe es als meine Aufgabe bei den nächsten gesetzgeberischen Vorhaben im Bereich des Urheberrechts - sei es auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene - die teilweise sehr gegensätzlichen Interessenlagen der Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. (...)
(...) 1 Satz 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Einführung dieser Bestimmung ist ein wichtiger Erfolg der Kindschaftsrechtsreform. (...)
(...) wenn Sie den Gesetzentwurf lesen, werden Sie feststellen, dass er keine Regelung enthält, die von den Providern eine Zugriffsprotokollierung verlangen würde. Ihre darauf bezogene Sorge ist deshalb unbegründet. (...)