Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael R. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries.

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes für die Internet-Sperren haben Sie gesagt, dass jeder Zugriff auf die Stopp-Seite einen Anfangsverdacht wegen versuchter Beschaffung von kinderpornographischen Materials begründe, dem das BKA selbstverständlich nachgehen müsse. Die dazu notwendige Protokollierung solcher Zugriffe findet sich letztlich auch im Gesetzentwurf wieder.

Mit Interesse habe ich gerade ein Interview von Spiegel Online mit Frau von der Leyen zum Thema Internet-Sperren gelesen (siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,626965,00.html ).

Dort greift Spiegel Online Ihre Aussage auf und fragt: "Wenn ich aus Versehen durch das Anklicken einer Spam-Mail auf eine Stoppschild-Seite gelange, muss ich damit rechnen, auf eine Ermittlungsliste zu kommen, und dann meine Unschuld beweisen zu müssen?"

Die Antwort darauf lautet: "Generalverdacht? Nein. Den auszuschließen war ausdrücklich mein Anliegen. Und ich denke, das Bundesjustizministerium hat sich gründlich überlegt, wie die von ihm gewünschte Regelung aussehen muss."

Mit anderen Worten: die von den Providern gewünschte Zugriffsprotokollierung sowie der daraus hergeleitete angebliche Anfangsverdacht geht laut auf eine Initiative des BMJ - also auf ein von der SPD geführtes Ministerium - zurück. Können Sie das bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Renzmann

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Renzmann,

wenn Sie den Gesetzentwurf lesen, werden Sie feststellen, dass er keine Regelung enthält, die von den Providern eine Zugriffsprotokollierung verlangen würde. Ihre darauf bezogene Sorge ist deshalb unbegründet.

Ich habe im Übrigen lediglich darauf hingewiesen, dass bereits der Versuch, sich den Besitz von Kinderpornographie zu verschaffen, nach geltendem Recht (§ 184b Abs. 4 des Strafgesetzbuchs) strafbar ist und die Strafverfolgungsbehörden nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung verpflichtet sind, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen (Anfangsverdacht). Dies im Einzelfall zu prüfen, obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere also den Staatsanwaltschaften. Diese werden dabei auch zu berücksichtigen haben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Seiten mit kinderpornographischen Inhalten unbeabsichtigt aufgerufen werden. Mir wurde jedenfalls noch kein konkreter Fall benannt, in dem jemand aus Versehen durch das Anklicken einer Spam-Mail auf eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten gelangt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries