Frage an Brigitte Zypries von Reinhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
mit Interesse habe ich ihre Antwort an Herrn Jaksch vom 02.06.2009 gelesen, in der es um die geplanten Internet-Sperren geht. Sie schreiben darin folgendes:
"Die Gründe für die Nichtveröffentlichung der Liste in ihrer Gesamtheit liegen auf der Hand. Würde die Liste veröffentlicht, würde potentiellen Tätern eine Informationsquelle an die Hand gegeben, wo sie am schnellsten zu kinderpornographischem Material gelangen."
Dazu habe ich eine Nachfrage.
Wenn in Deutschland Internet-Sperren eingeführt sind, sind die besagten Seiten mit strafbaren Inhalten nicht mehr über einen deutschen DNS-Server, bspw. bei der Telekom erreichbar - dennoch steht die Adresse in der Liste des DNS-Servers.
Weiterhin stehen im Ausland Millionen weiterer DNS-Server, die die gleichen DNS-Einträge aufweisen - nur das dort die Umleitung auf eine Stopp-Seite nicht stattfindet. Auch dieser Server ist letzlich eine große Liste.
Es ist nun ein leichtes, diese beiden Listen nebeneinander zu legen und die Unterschiede zu identifizieren - zum Beispiel nach dem Merkmal "wird auf eine Stopp-Seite umgeleitet". Auf einem PC würde man für solche Listenvergleiche Excel oder Word verwenden - für den Inhalt der Listen eines DNS-Servers verwendet man ein Skript.
Solche Skripte kursieren bereits im Internet und sind mit einer einfachen Suche bei Google zu finden. Die ´besten´ Skripte bestehen gerade mal aus einer Zeile Text, die man eingeben muss.
Wie steht die Bundesregierung und ihr Haus dazu, dass die Bundesregierung und das mit der Ausführung betraute BKA mit den geplanten Sperrlisten die Webseiten mit strafbaren Inhalten nach §184b StGB quasi ´frei Haus´ liefert?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Sander
Sehr geehrter Herr Sander,
ich habe erhebliche Zweifel daran, dass die Voraussetzungen zu der von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ohne Weiteres geschaffen werden können. Mir ist kein Fall bekannt, in dem in Ländern, die mit Acces Blocking arbeiten, die Liste auf diese Art öffentlich wurde.
Wer aber meint, sei es aus pädophiler Neigung oder zum Schutz einer falsch verstandenen Freiheit, mit erheblicher krimineller Energie sogar die beabsichtigten Maßnahmen in ihr Gegenteil verkehren zu müssen, indem er eine Liste der gesperrten Angebote verbreitet, wird sich davon trotz Strafandrohung ebensowenig abhalten lassen, wie alle Arten von Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern können, dass EDV-Systeme jeder Art angegriffen und "geknackt" werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries