Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihnen liegen bereits ausführliche Informationen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor. Meiner letzten Antwort habe ich daher nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihnen liegen bereits ausführliche Informationen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor. Meiner letzten Antwort habe ich daher nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Ich kann keine Aufgabenvermengung zwischen der Tätigkeit von Herrn Lauterbach als Abgeordneter im Deutschen Bundestag und seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der Rhön Klinikum AG erkennen. Aufsichtsräte sind Gremien nach dem Aktiengesetz, die keine operativen Aufgaben wahrnehmen, sondern die Vorstände überwachen und überprüfen. (...)
(...) Selbstverständlich wird der Empfang von Nachrichtensendern wie CNN oder der Zugriff auf ihre Webseiten nicht unterbunden. (...)
(...) Auch die US-Truppen müssen sich natürlich grundsätzlich an Gesetze halten. Allerdings gibt es in einigen Bereichen Privilegierungen. (...)
(...) Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, eine Privatkopie auch dann herstellen zu können, wenn ein Kopierschutz zur Anwendung kommt. Hierdurch wird dem Schutz des Urhebers Rechnung getragen: Das deutsche Urheberrecht geht davon aus, dass grundsätzlich allein der Urheber darüber entscheiden darf, ob und in welchem Umfang seine Werke urheberrechtlich genutzt werden und ob er einen Kopierschutz einsetzen möchte. Um den Verbraucher zu schützen, hat der Gesetzgeber eine Kennzeichnungspflicht für solche Werke vorgesehen, die mit einem technischen Schutz versehen sind (§ 95d Absatz 1 Urheberechtsgesetz/UrhG). (...)
Sehr geehrte Frau Keßler,