Frage an Brigitte Zypries von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypris,
in den letzten Tagen wurde vermehrt in den Medien über eine Besorgnis erregende Zunahme rechtsextremer Inhalte im Internet berichtet (z. B. http://www.welt.de/die-welt/politik/article4325423/So-viele-rechtsextreme-Webseiten-wie-nie.html ).
Sie als Bundesjustizministerin haben solchen Inhalten im Internet den Kampf angesagt (Quelle: Ihre zur Eröffnung der Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet am 09.07.09 in Berlin).
Grundsätzlich befürworte ich wie viele andere Staatsbürger, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, ein entschiedenes Vorgehen gegen Hass und Gewalt, sofern dabei wohlgemerkt alle (!) politisch-religiösen Richtungen nicht ausgeklammert werden.
Ihre Beispiele in Ihrer Rede lassen allerdings bei mir und andere den Eindruck aufkommen, dass Hass und Volksverhetzung nur ein Gesicht kennen, nämlich den des Rechtsextremismus. In Ihrer Rede wird zwar ein Beispiel christlichen Extremismus gegeben, Beispiele linksextremer und islamistischer Hass-Propaganda, die genauso mannigfaltig, quantitativ und volksverhetzend im Internet ist und in der realen Welt auch leider Erfolg zeigt, werden ausdrücklich nicht genannt.
Außerdem wird u. a. von Ihnen angeführt, dass solche rechtsextremen Seiten von ihren Inhalten als solche nicht unbedingt gleich erkannt werden.
Meine drei Fragen:
1. Wieso wurde in Ihrer Rede die nicht minder gefährliche linksextreme und islamistische Hass- und Gewaltpropaganda im Internet als Beispiel genannt?
2. Wer bitte hat die Deutungshoheit, welche „nicht sofort als rechtsextrem“ zu erkennende Internetseiten als rechtsextrem einzustufen sind und z. B. zu löschen sind?
3. Ich selber bin islamkritisch eingestellt, was ich auch begründen kann. Kann es sein, dass die Administrative in Deutschland und EU (!) durch die Hintertür unter dem Deckmäntelchen des „Kampfes gegen Rechtsextremismus“ eine diesbezügliche Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zur Zeit vorbereitet.
MfG
Thomas Bittner
Sehr geehrter Herr Bittner,
Ihre erste Frage habe ich bereits in der Antwort an Herrn Haas auf dessen Frage vom 10. Juli 2009 beantwortet.
Die Strafbarkeit von Internetseiten ist durch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte anhand der gesetzlichen Vorgaben zu klären.
Verschwörungstheorien zur Beschneidung der Meinungsfreiheit auf deutscher oder europäischer Ebene kann ich eine klare Absage erteilen. Sämtliche Bestrebungen haben allein das Ziel, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries