(...) Lassen Sie mich ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts vorweg schicken (Az. 2 BvR 1570/03): „Das Grundgesetz ist völkerrechtsfreundlich, fördert die Betätigung staatlicher Souveränität durch Völkervertragsrecht und internationale Zusammenarbeit und darf deshalb regelmäßig nicht so ausgelegt werden, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland entsteht“. (...)
(...) Opfer können sich grundsätzlich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort können sie auch in Erfahrung bringen, ob die jeweilige Landespolizei über einen speziellen Ansprechpartner für Stalking-Opfer verfügt und an welche weiteren Stellen sie sich wenden können. Will das Opfer sich zunächst über seine rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall beraten lassen, kann es sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, die oder der sie auch bei der Durchsetzung seiner Rechte begleiten kann. (...)
(...) derzeit werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern unter Hinzuziehung verschiedener Fachleute die technischen Voraussetzungen und die etwaigen Einsatzmöglichkeiten der so genannten Online-Durchsuchung geprüft. Dabei ist noch nicht absehbar, wie das Ergebnis dieser Untersuchung ausfallen wird, ob und wenn ja welche gesetzgeberischen Konsequenzen daraus gezogen werden. (...)
(...) Die vorgesehene Speicherungspflicht ist aber auch unverzichtbar, um eine effektive Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, wie etwa der Betäubungsmittel- oder Internetkriminalität, zu gewährleisten. Sie stellt unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte – vorrangig des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 Abs. (...)
(...) Auswahlkriterium bei der Ernennung eines Richters ist ausschließlich seine Befähigung und nicht sein Parteibuch. (...) Eine Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht unmittelbar im Anschluss an meine politischen Ämter könnte ich mir nicht vorstellen. (...)
(...) Die Richter in Deutschland sind unabhängig und es gibt keinerlei Anlass, an ihrer Leistung zu zweifeln. „Überwachungsorgane“ jedweder Art für sie lehne ich deshalb ab. (...)