Frage an Brigitte Zypries von Michael F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
finden Sie es in Ordnung, dass sich die meisten deutschen Richter an gefallene Urteile anderer Bundesländer orientieren und diese dann in deren Urteilsbegründung einfach nur nachplappern? Ist in Wirklichkeit nicht jeder Fall individuell?
Zeigt dies damit nicht auch, dass viele deutsche Richter scheinbar nicht in der Lage sind, den sachverhalt selbst im Sinne von Recht und Gerechtigkeit zu beurteilen?
Und wie stehen Sie zu der Meinung, dass es auch für Richter Überwachungsorgane geben sollte, um zu überprüfen, ob diese qualifiziert oder aus Lustlosigkeit urteilen?
Und kann es richtig sein, dass einem Bürger, der sich mit einem Urteil eines Gerichtes nicht zufrieden gibt, vom gleichen Richter der Gang in die nächsthöhere Instanz verwehrt werden kann?
Ist diese Regelung nicht ein Verstoß gegen die Demokratie?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Franzen
Sehr geehrter Herr Franzen,
in der Tat ist jeder Fall, über den die Gerichte urteilen, individuell. Die Rechtsfrage und die rechtliche Ableitung sind jedoch häufig vergleichbar. Es ist deshalb nicht zu kritisieren, wenn Richter Urteile anderer Instanzen zitieren. Die Richter in Deutschland sind unabhängig und es gibt keinerlei Anlass, an ihrer Leistung zu zweifeln. „Überwachungsorgane“ jedweder Art für sie lehne ich deshalb ab.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries