Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Peter Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Hans-Peter Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
wie ich verschiedenen deutschen Tageszeitungen entnehmen konnte, ist man dabei ,schon wieder auf die konservativen Familienpolitiker der CDU/CSU einzugehen und das neue Unterhaltsrecht erneut zu verwässern. Ist es richtig, dass den Richtern erneut ein großzügiger Spielraum in Bezug auf die Dauer der Unterhaltsverpflichtung eines Vaters, der verheiratet war, gewährt werden soll?
Ich nehme Sie ausdrücklich aus, da ich Ihre Position zu dieser Thematik mehrfach aus Interviews kenne.
Es ist unverantwortlich, das neue Gesetz wieder so vage auszugestalten. Sie wissen doch selbst, wie lange es dauert, bis die Gerichte eine eindeutige Linie gefunden haben. Viele Väter leben am Rande des Existenzminimums, zermürbt von jahrelangen Scheidungs- und Folgesachenprozessen. Ein großer Teil hat keine Chance auf eine neue Familie, da der Ehegatten- und Aufstockungsunterhalt ständig das Gehalt auf ein Minimum beschränkt. Auch eine genau Definition des Begriffs "Langjährige Ehe" wäre ein wichtiger Punkt im neuen Unterhaltsrecht.
Ich betreue selbst ein 12jähriges Kind und wurde vom OLG Nürnberg dazu verurteilt 75 % zu arbeiten. Meine Exfrau betreut meinen 6 jährigen, schulpflichtigen Sohn und kann weiterhin einen Gelegenheitsjob mit wenigen Stunden in der Woche nachgehen. Bei meinem Beruf als Pilot einer deutschen Airline kommt das einer Erwerbsverpflichtung von 100 % gleich.Ich habe mehrere Übernachtungen im Monat, arbeite Schichtdienst und bin sehr unregelmäßig daheim. Ich kenne keine Frau und habe auch kein Urteil eines deutschen Gerichts gefunden, das eine Mutter mit einem 12 jährigen Kind Vollzeit in die Arbeit schickt.
Ich möchte Sie mit meiner Geschichte nur nochmals bitten, das neue Gesetz sehr eindeutig und in engen Grenzen abzufassen.
Wann ist den genau mit dem Inkraft treten des neuen Gesetzes zu rechnen?
Auch ich warte auf eine väterfreundlichere Regelung um nochmals die Chance auf eine neue Familie zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Zwack

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zwack,

der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Ihre Befürchtung, dass die vorgesehenen Änderungen vage ausgestaltet sein werden, ist unbegründet. Das neue Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass jeder Unterhaltsanspruch befristet oder herabgesetzt werden kann. Dabei wird jedoch dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht jede Ehe gleich verläuft. Es wäre nicht richtig, eine Ehe, in der sich ein Ehegatte ausschließlich der Familie und den Kindern gewidmet hat und nach der Trennung nicht ohne weiteres auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen kann, einer kinderlosen Ehe gleichzustellen, in der beide Ehegatten berufstätig waren. Eine einheitliche Antwort darauf, ab welchen Zeitpunkt der geschiedene Ehegatte keinen Unterhalt mehr bekommen soll, kann es somit nicht geben.

Auch in der Frage der Dauer des sogenannten Betreuungsunterhalts wird es klare Vorgaben geben. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht künftig uneingeschränkt mindestens für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Im Anschluss daran kann eine Erwerbstätigkeit des betreuenden Ehegatten regelmäßig in dem Maße erwartet werden, in dem eine kindgerechte Betreuungsmöglichkeit tatsächlich besteht. Entscheidend sind die Belange des Kindes, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs rechtfertigen können, etwa wenn das Kind infolge der Trennung der Eltern der besonderen persönlichen Zuwendung bedarf. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Verlängerungsmöglichkeit aus Gründen der nachehelichen Solidarität vorgesehen, beispielsweise wenn die Ehegatten während der Ehe die Betreuung der Kinder einem Elternteil anvertraut haben.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries