(...) ganz allgemein lässt sich sagen: Der Betrieb eines "TOR-Servers" ist telekommunikationsrechtlich als Telemediendienst anzusehen. Die Haftung des Anbieters eines solchen Dienstes ist in § 8 Telemediengesetz geregelt. (...)
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
(...) Dies ist der Fall, wenn der Eingriff einem gemeinwohlorientierten Ziel dient, zur Zielerreichung geeignet und erforderlich ist und wenn die Eingriffstiefe und die Bedeutung des angestrebten Ziels in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ich habe auf die Aspekte hingewiesen, die die Verhältnismäßigkeit der auf sechs Monate begrenzten Speicherung von Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen begründen: Es handelt sich bei diesen Daten nicht um Kommunikationsinhalte, sondern lediglich um Verbindungsdaten, die nicht beim Staat, sondern bei den Unternehmen, bei denen die Daten ohnehin anfallen, gespeichert werden und auf die staatliche Stellen nur unter sehr engen Voraussetzungen Zugriff haben. Zudem wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme durch strikte verfahrensmäßige Vorkehrungen, wie insbesondere Benachrichtigungs- und Löschungspflichten, sichergestellt. (...)
(...) Es geht bei Bundestagsabgeordneten nicht um die Frage "Rundfunkgebührenpflicht - ja oder nein?" - Bundestagsabgeordnete sind für alle Geräte in ihren Büros voll rundfunkgebührenpflichtig. Für die Berliner Büros wird die Gebühr im Rahmen der Amtsausstattung von der Bundestagsverwaltung übernommen. (...)
Sehr geehrte Frau Heibel,
Sehr geehrte Frau Knop,