(...) was Sie schildern, ist in der Tat tragisch. Aber der Gesetzgeber kann natürlich nichts daran ändern, wenn der Zahlungspflichtige insolvent geht. Gesetzliche Regeln dagegen gibt es nicht. (...)
(...) "100" des heute geltenden Mindestunterhalts betragen hingegen in der ersten Altergruppe (0-5) 202 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. Sie sehen: In der ersten Altersgruppe steigt der Unterhalt um 6 Euro, in den beiden anderen Gruppe bleibt er gleich. In den neuen Bundesländern steigt der Unterhalt in allen drei Gruppen. (...)
Sehr geehrter Herr Dassow,
(...) Es ist zunächst so, dass in erster Linie die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind. Stiefeltern sind gegenüber den Kindern ihres Partners nicht zu Unterhalt verpflichtet, weil sie mit den Kindern nicht direkt verwandt sind. Deshalb kann das Einkommen der heutigen Frau Ihres Mannes bei der Berechnung des Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter nicht direkt berücksichtigt werden. (...)
(...) wenn Sie die von Ihnen zitierte Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums richtig und vollständig lesen, werden Ihnen die Gründe und der Hintergrund des EU-Rahmenbeschlusses deutlich werden. (...)
(...) Änderungen sind nur in Teilbereichen erforderlich. Der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz (BT-Drucks. 16/6558) dient der Umsetzung des VN-Übereinkommens sowie weiterer internationaler und supranationaler Rechtsinstrumente im Bereich der Korruptionsbekämpfung. (...)