Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Cristina M. •

Frage an Brigitte Zypries von Cristina M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

die neue Düsseldorfer Tabelle ist veröffentlicht worden. Was mir nun auffällt, ist dass allgemein von einer durchschnittlichen Steigerung des Unterhaltes gesprochen wird.

Ist es nicht aber so, dass in den Fällen in denen bisher der 135 % -Satz der Tabelle als Mindestunterhalt, der mit unter Berufung auf die gesteigerten Erwerbsobliegenheit (Überstunden / Nebenjob) gezahlt werden musste nun auf 100 % sinkt. Also es in diesen Fällen zu einer erheblichen Unterhaltsreduzierung kommt, die über 10 % liegen und somit eine Änderung bestehender Titel rechtfertigt.

Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Stellungnahme und verbleibe mit freundliche Grüßen

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Malacarne,

entscheidend für die tatsächliche Höhe des Kindesunterhalts ist, von welchem Betrag "100 %" zu bezahlen sind. Bislang waren unter Anrechnung des Kindergeldes mindestens "135%" des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung vom 1. Juli 2007 zu bezahlen. In der ersten Altergruppe (0-5) waren dies 196 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. "100" des heute geltenden Mindestunterhalts betragen hingegen in der ersten Altergruppe (0-5) 202 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. Sie sehen: In der ersten Altersgruppe steigt der Unterhalt um 6 Euro, in den beiden anderen Gruppe bleibt er gleich. In den neuen Bundesländern steigt der Unterhalt in allen drei Gruppen. Daher wird allgemein zu Recht von einer Steigerung des Unterhalts für minderjährige Kinder gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries