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Frage von Peter D. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter D. bezüglich Recht

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag. Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden.

Wie vereinbart sich diese Pressemeldung mit Ihrer Aussage vom 4.12.07 hier im Abgeordnetenwatch.de, in dem Sie sagten, sie würden einem Entschließungsantrag (BR-Drucksache 798/1/07) nie zustimmen (sie gehören ja auch der SPD an) ? Wieso kann man das Gefühl nicht loswerden, dass der Staat kein Interesse hat, die informelle Selbstbestimmung weiterhin zu ermöglichen und warum darf die Polizei bereits *ohne* richterlichen Beschluss solche Aktionen durchführen, um sich bei Bedarf erst nachträglich eine Erlaubnis durch z.B. Gefahr im Verzug zu holen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dassow,

es geht um zwei verschiedene Themen: Das eine ist die Online-Durchsuchung von Festplatten, über die das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 entschieden hat. Der zweite Absatz Ihrer Frage bezieht sich auf die Vorratsdatenspeicherung und die Verwendung dieser Informationen für zivilrechtliche Zwecke. Das hat nichts mit der Online-Durchsuchung zu tun und deshalb sind beide Aussagen richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries