(...) 3. Wenn, wie das vielfach geschehen ist, in der öffentlichen Diskussion gegen die Neuregelungen unzutreffende Einwände vorgebracht werden, die geeignet sind, zu Unrecht die Sorge vor einem "Überwachungsstaat" zu schüren und das Vertrauen in staatliches Handeln zu untergraben, dann kritisiert Herr Kauder das zu Recht. (...)
(...) um Jugendkriminalität effektiv bekämpfen zu können, müssen wir das Übel bei der Wurzel packen. Die Ursachen für Jugendkriminalität liegen häufig in schlechter Bildung, zerrütteten Familienverhältnissen mit alltäglicher Gewalt und allgemeiner Perspektivlosigkeit. Jugendkriminalität ist also ein soziales Problem. (...)
Sehr geehrter Herr Tietjen,
(...) Auch bei jungen Menschen muss die Strafjustiz im Falle von Straftaten, insbesondere bei Gewalttaten, deutlich und angemessen reagieren. Das geltende Jugendstrafrecht hält hierfür die nötigen Instrumente bereit - bis zur Haftstrafe von 10 Jahren. Die Anwendung der Gesetze erfolgt durch die Richter, die dem konkreten Fall beurteilen müssen. (...)
Sehr geehrter Herr Koch,
wir arbeiten daran - aber es dauert noch etwas.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
(...) I S. 3220). Die jetzt in allen Verfahrensordnungen vorhandene Anhörungsrüge orientiert sich am Vorbild des § 321a der Zivilprozessordnung, der bereits 2001 eingeführt worden war. Die Gerichte können damit auch nach Verkündung einer Entscheidung objektive Verfahrensfehler instanzintern einfach und ökonomisch beheben. (...)