Frage an Brigitte Zypries von Nicole S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
als alleinerziehende, geschieden, allein sorgeberechtigte Mutter einer 4 jährigen Tochter habe ich zum neuen Gesetz eine Frage.
Was ich nicht verstehe, wenn jetzt immer die Kinder egal in der wievielten Ehe usw. an erster Stelle stehen, warum ist es der 2.ten Ehefrau nicht zuzumuten zum Famieleneinkommen beizutragen.
Mein Exmann zahlt nicht einmal den Mindestunterhalt obwohl seine 2.te Frau wieder arbeiten geht. In 2.ter Ehe ist auch eine Tochter da.
Die beiden müssen sich teilen was nach Berechnung des Gerichts bei meinem Exmann übrig bleibt.
Ich muss sagen, ich finde es gut wenn die 2.ten und 3.ten Ehen nicht unter unnötigen Exehegattenunterhalt leiden und "neu" anfangen können.
Aber ich gehe auch Vollzeit arbeiten fahre jeden Tag 100 km hin und zurück auf die Arbeit und muss sehen wie ich rum komme. Es geht ja nicht um mich, aber um den Mindestunterhalt für meine Tochter.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Und wünsche schon jetzt schöne Feiertage
MfG
Nicole Stadelmann
Sehr geehrte Frau Stadelmann,
da Ihr früherer Mann für Ihre Tochter nicht einmal den Mindestunterhalt bezahlen kann, verstehe ich Ihre Frage sehr gut. Es ist zunächst so, dass in erster Linie die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind. Stiefeltern sind gegenüber den Kindern ihres Partners nicht zu Unterhalt verpflichtet, weil sie mit den Kindern nicht direkt verwandt sind. Deshalb kann das Einkommen der heutigen Frau Ihres Mannes bei der Berechnung des Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter nicht direkt berücksichtigt werden. Insofern hat sich durch die Reform des Unterhaltsrechts auch nichts geändert.
Eine andere Frage ist, ob die zweite Frau Ihres früheren Mannes nicht zumindest teilweise zum Barunterhalt der Halbschwester Ihrer Tochter beitragen kann. Das würde gegebenenfalls den Anteil Ihrer Tochter am Einkommen Ihres früheren Mannes erhöhen. Das kann im Einzelfall zu erwägen sein, hängt jedoch von den konkreten Verhältnissen der Familie ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries