Sehr geehrte Frau Rogall,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich als Bundesjustizministerin nicht zu einzelnen Prozessen bzw. Urteilen äußere. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das sächsische Justizministerium.
Sehr geehrte Frau Rogall,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich als Bundesjustizministerin nicht zu einzelnen Prozessen bzw. Urteilen äußere. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das sächsische Justizministerium.
(...) Der Ehegattenunterhalt beruht auf der Überlegung, dass die Verantwortung von Ehegatten zueinander nicht mit dem Scheitern der Beziehung endet, sondern in gewissem Umfang darüber hinaus fortwirkt, dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ehegatte zu Gunsten der Familie seine berufliche Entwicklung zurückgestellt hat und nach der Trennung nicht ohne weiteres auf eigenen Füßen stehen kann. Dieser Gedanke der nachehelichen Solidarität ist keine juristische Floskel, sondern unterliegt dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. (...)
(...) Auch aus diesem Grund finde ich ein absolutes Nebentätigkeitsverbot schlecht. In vielen Bereichen ist es wichtig, neben der Abgeordnetentätigkeit weiter im eigentlichen Beruf zu arbeiten, um den (fachlichen) Anschluss für die Zeit nach dem Bundestag nicht zu verlieren. (...)
(...) Die "Scheidung light" ohne anwaltliche Vertretung wurde im Übrigen nicht deshalb verworfen, weil die "Lobby des deutschen Juristinnenbundes" dagegen war, sondern weil die Rechts- und Familienpolitiker der großen Koalition sich für dieses Modell nicht gewinnen ließen. (...)
(...) Die Kontrolle und Durchsetzung der Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz obliegt der Bundesnetzagentur, die u.a. nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetztes Zwangsgelder festsetzen kann und an die Sie sich bei etwaigen ergänzenden (insbesondere auch technischen) Fragen wenden können ( http://www.bundesnetzagentur.de ). (...)
(...) welche Strafe die beiden Täter erhalten, steht noch nicht fest, da die Gerichtsverhandlung, in der über ihre Verurteilung entschieden wird, noch nicht abgeschlossen ist. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. (...)