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Brigitte Zypries
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Frage von Peter D. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

darf ich Sie an Ihren folgenden Ausspruch erinnern:

"Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie" - nachzulesen hier: http://www.heise.de/newsticker/Zypries-Keine-Vorratsdatenspeicherung-fuer-zivilrechtliche-Zwecke--/meldung/101123

Heute lese ich das: "Die Justizminister der Bundesländer machen sich bei Urheberrechtsstreitigkeiten für ein Auskunftsrecht der Rechteinhaber gegenüber Internetprovidern stark." - nachzulesen hier: http://www.heise.de/newsticker/Justizminister-fuer-Auskunftsanspruch-von-Rechteinhabern-gegen-Provider--/meldung/109444

Wie geht das zusammen? Das würde ja bedeuten, die Rechteinhaber bekämen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, die Provider dürften die Verbindungsdaten jedoch nicht herausgeben. Sehe ich das richtig?

Beste Grüsse
Peter Davidsen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Davidsen,

ja, Sie sehen das richtig.

Deshalb kann man feststellen, dass die Justizminister einiger Länder zwar versucht haben, den Zugriff auf die gespeicherten Vorratsdaten möglich zu machen, dieser Vorschlag hat aber – wie ich finde zu Recht – keine Mehrheit gefunden. Im Gegensatz zu einigen meiner Kollegen, die an ihrer Forderung auch öffentlich weiter festhalten, habe ich einen Rückgriff auf die Vorratsdaten für Zwecke des Zivilrechts immer abgelehnt. Daran hat sich nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries