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Brigitte Zypries
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Frage von Thomas D. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Auf der Justizministerkonferenz in Celle diese Woche haben einige Ihrer Länderkollegen gefordert, für einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern zu sorgen, da durch die massenhaften Strafanzeigen der Musikindustrie die Staatsanwaltschaften überlastet werden. Abgesehen von der Tatsache, daß Verbindungsdaten nur zu Abrechnungszwecken, also für Flatrateverträge gar nicht, gespeichert werden dürfen, stehen diese Forderungen im krassen Gegensatz zu Ihren Äußerungen im Focus, dass die im Rahmen der Voratsdatenspeicherung anfallenden Daten nicht für zivilrechtliche Zwecke zur Verfügung stehen: Zitat von heise.de:

Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin Focus. "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."

Wie bewerten Sie die Forderungen Ihrer Kollegen, besonders in Anbetracht der Tatsache, daß das LG Frankenthal die IP-Adresse zu
"den besonders geschützten Verkehrsdaten" zählt (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008)?

Ist dieses Ansinnen tatsächlich mit dem im Grundgesetz verankerten Fernmeldegeheimnis vereinbar?

Vielen Dank für eine aufklärende Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Thomas Demmer

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Demmer,

zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf meine Antwort an Herrn Davidsen vom 25. Juni 2008 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries