Frage von Markus D. • 25.08.2010
Antwort ausstehend von Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrter Herr Wende,
bei dem von Ihnen erwähnten Sicherheitsdatenblatt handelt es sich um einen Herstellerhinweis für den Umgang mit dem Lebensmittelzusatz in Reinform und großen Mengen, nicht aber als Zugabe z.B. zu Lebensmitteln.
(...) Für ein Verbot braucht es im Fall von Titandioxid leider noch genauere Nachweise, bspw. durch das BfR, um nach geltender Rechtslage den Stoff in die Liste der Kanzerogene aufnehmen und schließlich nach EU-Lebensmittel- und Kosmetikverordnung verbieten zu lassen. (...)
(...) Daniel Cohn-Bendit ist Mitglied des Europäischen Parlamentes - bitte wenden Sie sich mit Kritik an seinen Interviewäußerungen an ihn. Sie erreichen ihn unter daniel.cohn-bendit-assistant@europarl.europa.eu (...)