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Birgitt Bender
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Frage von Jörg W. •

Frage an Birgitt Bender von Jörg W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bender,

wir nehmen verschiedene Nahrungsergänzungsmittel, in denen der Farbstoff Titandioxid (E171) zugesetzt ist. Titandioxid wird auch als Lebensmittelfarbstoff und bei Medikamenten verwendet. Unseren Kindern wird somit auch der Verzehr von Titandioxid zugemutet. Im Internet habe ich unter http://www.carl-jaeger.de/PDF/SD/TITAN.PDF gelesen: „Titandioxid ist ein potenzielles Humankarzinogen (Gruppe 2b).“ Titandioxid ist demnach krebserregend. Was halten Sie davon? Sollte etwas von Seiten der Grünen gegen krebserregende, nicht dringend notwendige Zusatzstoffe unternommen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wende

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wende,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gefährlichkeit bzw. Kanzerogenität von Titandioxid.

Titandioxid wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als "potenziell kanzerogen" eingestuft. Wirklich erwiesen ist damit noch nicht, dass Titandioxid, welches z.B. in Zahnpasta, Schminke oder auch Hustenbonbons enthalten ist, auch wirklich krebserregend ist. Es besteht somit nur ein Verdacht, dem natürlich nachgegangen werden sollte.

Laut Chemikalienverordnung gibt es keinerlei Hinweise, dass Titandioxid eine mögliche kanzerogene Wirkung besitzt und frei ist von jeglichen Gefahrensätzen (R- und S-Sätzen). Lediglich auf die Vermeidung des Kontakts mit der Haut oder den Augen und den Verzicht des Einatmens bei intensivem Umgang mit dem Stoff wird verwiesen.

Welche Stoffe als kanzerogen eingestuft werden und welche Intensität sie dabei besitzen, regelt die Europäische Richtlinie 67/548/EWG. Es wird hier bei der Kanzerogenität zwischen drei Kategorien unterschieden. Die neue Chemikalienverordnung REACH wird darüber hinaus sicherlich zu einer erneuten Prüfung von Titandioxid führen. REACH bezeichnet das neue europäische Chemikalienrecht und steht für "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals" (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Es trat am 1.Juni 2007 in Kraft. Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) als zuständige Behörde für die gesundheitliche Bewertung von Chemikalien und Produkten hat sich an der Gestaltung der neuen REACH-Verordnung, die für alle Länder der Europäischen Union gleichermaßen gilt, maßgeblich beteiligt.

Für viele Chemikalien sind wesentliche toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen nie durchgeführt worden. Da das Fehlen von Erkenntnissen zur Toxizität nicht kenntlich gemacht wird, scheinen diese Chemikalien sicher. Die REACH-Verordnung wird dazu führen, dass deutlich mehr Chemikalien als bisher gut untersucht werden. Das gilt nicht nur für neue Chemikalien, sondern auch für Alt-Stoffe.

Wir haben das BfR darauf hingewiesen, Titandioxid unter die Lupe zu nehmen, denn wenn ein Verdacht bei einem Stoff auf eine kanzerogene Wirkung besteht, ist es notwendig, diesen genauer zu untersuchen und im Zweifelsfall in Konsumgütern und Lebensmitteln zu verbieten.

Für ein Verbot braucht es im Fall von Titandioxid leider noch genauere Nachweise, bspw. durch das BfR, um nach geltender Rechtslage den Stoff in die Liste der Kanzerogene aufnehmen und schließlich nach EU-Lebensmittel- und Kosmetikverordnung verbieten zu lassen.

Die grüne Bundestagsfraktion hat sich in der Vergangenheit bei weiteren Giftstoffen in Lebensmitteln aktiv eingeschaltet: so z.B. 2006, als die Belastung von Zimt mit Cumarin (Stoff, der Kopfschmerzen bis hin zu Nieren- und Leberschädigungen hervorrufen kann) von der Bundesregierung nicht als gesundheitlich bedenklich angesehen wurde, obwohl das BfR auf die Risiken hingewiesen hatte. Bund und Länder haben den Schwellenwert des tolerierten Cumaringehalts in Zimt sogar noch angehoben.

Dies haben wir damals auf das schärfste kritisiert und gefordert, Produkte (v.a. Weihnachtsgebäck) mit zu hohem Cumaringehalt aus den Supermärkten zu entfernen. Die Kontrolle darüber, ob bestehende Höchstwerte eingehalten werden, obliegt jedoch den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer. Den Länderbehörden obliegt die Entscheidung, Maßnahmen zu treffen, um beispielsweise den Cumaringehalt zu minimieren und die VerbraucherInnen vor möglichen Gesundheitsschäden und nicht für den Verzehr geeigneten Lebensmitteln zu schützen.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird sich auch weiterhin für die Rechte der VerbraucherInnen und für unbedenkliche Lebensmittel und gesunde Ernährung einsetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie über folgenden Link: http://www.gruene-bundestag.de/cms/ernaehrung/rubrik/5/5072.ernaehrung.html

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender