Der eigentlich bereits vorgesehene Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verzögert sich noch um einige Zeit, wird jedoch nach derzeitigem Stand voraussichtlich innerhalb der sitzungsfreien Zeit des Bundestages im Sommer erfolgen.
Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren liegt bei den Bundesländern. In Ihrem Fall finden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der Frage eines möglichen Vertrauensschutzes, hat die Bundestagsverwaltung die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien zurückgefordert.
Selbstverständlich sollen Untersuchungsausschüsse mit dem verfassungsmäßig größtmöglichen Untersuchungsauftrag eingesetzt werden
Über die individuellen Gründe für das Fernbleiben mancher Abgeordneter bei Abstimmungen liegen mir keine Informationen vor.
Als Bundestagspräsidentin bin ich bei der Erfüllung meiner Amtsaufgaben zu Überparteilichkeit angehalten.