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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Lars A. •

Dürfen sie als Präsidentin eigentlich auch im Plenarsaal in den reihen der SPD sitzen?

Sehr geehrte Frau Bas,
Ich habe im Plenum die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten schon in den reihen ihrer jeweiligen Fraktion sitzen gesehen, wenn diese nicht amtieren. Sie als Präsidentin oder auch ihre Vorgänger jedoch noch nicht. Daher würde mich interessieren, ob sie das dürfen/machen oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Als Bundestagspräsidentin bin ich bei der Erfüllung meiner Amtsaufgaben zu Überparteilichkeit angehalten. Am deutlichsten drückt sich dieses Gebot in der „gerechten und unparteiischen“ Leitung der Parlamentssitzungen aus, auf die die Geschäftsordnung des Bundestages jede Präsidentin und jeden Präsidenten ausdrücklich verpflichtet (§ 7 Abs. 1 S. 2 GO-BT).

Zugleich bleibe ich aber aktives und vollwertiges Mitglied meiner Partei sowie meiner Bundestagsfraktion. Ich muss also die richtige Balance finden zwischen meiner Rolle als Repräsentantin des ganzen Parlaments und meiner Rolle als Abgeordnete und Fraktionsmitglied.

Außerhalb der Wahrnehmung meiner Sitzungsleitung kann ich daher auch jederzeit in den Reihen meiner Fraktion sitzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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