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Bärbel Bas
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Frage von Juergen V. •

Haben die Parteien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Januar 2023 ( Änderung Obergrenze Parteienfinanzierung von 2018 ) die erhaltenen Beträge zurückgezahlt ?

Sehr geehrte Frau Bas,
das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2023 entschieden das die Änderung der Obergrenzen Regelung zur Parteienfinanzierung von SPD und CDU/CSU für ungültig erklärt.
Danach sollen die Parteien diese Beträge wieder rückerstatten. Ist dies mittlerweile erfolgt?
Wenn Parteien Wählerstimmen verlieren und danach einfach die Gelder zur Parteienfinanzierung aufstocken, erscheint in dieses Vorgehen zudem mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nicht auch sehr zweifelhaft?
Mit freundlichem Gruß
J.V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24. Januar 2023 (Az. 2 BvF 2/ 18) entschieden, dass die gesetzliche Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatlichen Mittel im Jahre 2018 auf damals 190 Millionen Euro wegen unzureichender Begründung verfassungswidrig und nichtig war. Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der Frage eines möglichen Vertrauensschutzes, hat die Bundestagsverwaltung die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien zurückgefordert. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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