
Grundsätzlich können alle Abgeordneten, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, für dieses Amt kandidieren. Bei der Wahl wird aber sicherlich von allen Abgeordneten mitberücksichtigt, ob die Person im Sinne des § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Lage ist, die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten und die Ordnung im Hause zu wahren.