Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, wer hat das Datum (25 März) der Einberufung zur Konstituierender Sitzung des neuen 21. Bundestages, bitteschön, festgesetzt? Danke für die Antwort.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Die Organisation der konstituierenden Sitzung übernimmt der sogenannte Vor-Ältestenrat. Dort komme ich als amtierende Bundestagspräsidentin mit den Vertreterinnen und Vertretern der neu konstituierten Fraktionen zusammen, um als erstes den Termin für die konstituierende Sitzung abzustimmen. Zudem befasst sich das Gremium u.a. auch mit der dem Wahlergebnis entsprechenden Anordnung der Bestuhlung im Plenarsaal.
Vorgaben bei der Bestimmung des Termins der konstituierenden Sitzung macht uns das Grundgesetz. Hier heißt es in Artikel 39, dass der neue Bundestag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammentreten muss. Diese 30-Tages-Frist wurde seit der 16. Wahlperiode (18. Oktober 2005) immer voll ausgeschöpft.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de/
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas