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Antwort von Anette Kramme
SPD
• 26.03.2013

(...) Zudem brauchen die Betriebsräte in den Entleihbetrieben Mitbestimmungsrechte zur Kontrolle von Umfang und Dauer von Leiharbeitseinsatz. Vor allem aber soll die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit unzulässig sein. Und der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher muss gesetzlich verboten werden. (...)

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