
(...) Das entspricht 0,007 Prozent, denn die Gesamtausgaben des deutschen Gesundheitssystems beliefen sich im gleichen Zeitraum auf rund 165,4 Milliarden Euro. Ohne Vorliegen eines gültigen Sozialversicherungsabkommens würde mit Sicherheit eine erhebliche Zahl der Familienangehörigen von ihren Nachzugsrecht Gebrauch machen und sich dann in Deutschland - zu deutlich höheren Kosten als der durchschnittlichen Pauschale von 48,50 Euro pro Monat in der Türkei - behandeln lassen. Dank des Sozialversicherungsabkommen werden also höhere Kosten vermieden. (...)