Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Ich gehöre keiner Gruppierung an.
Die Fachkräftesicherung steht dabei vor großen Herausforderungen.
Die bisherigen Maßnahmen umfassten beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe
Durch die Inflation mit steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen (insbesondere ausgelöst durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine) verzeichnen die Tafeln einen erhöhten Zulauf. Gleichzeitig werden die Lebensmittelspenden knapper.
Wo immer es geht, muss Gas eingespart und der Gasverbrauch weiter reduziert werden, denn die Auffüllung der Gasspeicher muss oberste Priorität haben.