Ihr Anliegen ist nachvollziehbar. Grundsätzlich ist in der Tierhaltungsverordnung für Schweine und Kälber festgeschrieben, dass die Tiere einen möglichst geringen Kontakt zu Kot und Harn haben sollen. Dies wird nur durch diese Spaltenböden gewährleistet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz entwickelt auf den eine Rekordzahl an Rückmeldungen von verschiedenen Verbänden sowie zahlreiche Änderungsanträge vom Bundesrat folgten.
Das Gesetz steht nun am Beginn der parlamentarischen Beratung und wir werden sorgfältig prüfen, inwiefern die Anmerkungen und Vorschläge Berücksichtigung finden können.
Ich werde das Leistungsgeschehen in der außerklinischen Intensivpflege weiterhin aufmerksam beobachten und bei Bedarf versorgungssichernde Maßnahmen vorschlagen.
So weit mir ersichtlich ist, hat die Staatssekretärin sich falsch verhalten und damit das Vertrauen der Ministerin verloren, was eine weitere Zusammenarbeit ausschließt. Die Frage des Schweregrades des Fehlverhaltens aus beamtenrechtlicher Sicht kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die diese Entscheidung ebenfalls treffen müssen, wäre es nicht gerechtfertigt, Beamte durch eine Härtefallpauschale zu bevorteilen