Werden Sie sich für einen neuen oder überarbeiteten Entwurf des Bundesjustizministeriums einsetzen, der keine Vergütungskürzung mehr für die Mehrheit der rechtlichen Betreuer bedeuten wird?
Sehr geehrter Herr Ullmann,
mit Entsetzen habe ich die medialen positiven Behauptungen des Parteikollegen Buschmann zum Referentenentwurf zur Reform des VBVG zur Kenntnis genommen. Man bildet dort eine durchschnittliche Fallverteilung für Betreuer anhand von vielleicht nur 25 % befragter Betreuer aus vorwiegend strukturstarken und vermögenden Gegenden Deutschlands ohne Beachtung lokaler und persönlicher Unterschiede in der Fallverteilung. Dies führt zu massiven Einkommenskürzungen bei der anzunehmenden Mehrzahl der Betreuer.
Mein Einkommen wird seit 2019 bis 2031 nach diesem Entwurf prognostisch um mehr als 50 % an Wert verlieren. Dieses Vorhaben bedroht mich daher unmittelbar und massiv in meiner Existenz.
Als Jurist und Leistungsträger der Gesellschaft habe ich mich bisher zum Wählerklientel der FDP gerechnet, sehe vorliegend jedoch meinen gesellschaftlichen Beitrag und meine Leistungen als Arbeitgeber und rechtlicher Vertreter massiv herabgewürdigt und entwertet.
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Koalition ist Geschichte. Eine weitere Zusammenarbeit findet nicht statt. Entsprechend verhandeln wir die anstehenden Gesetzesvorhaben nicht mehr mit. An der Reform des VBVG bin ich als gesundheitspolitischer Sprecher nicht beteiligt. Auch der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann ist nicht mehr im Amt, sodass ich nicht davon ausgehe, dass der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf in der Form beschlossen wird.
Ob wir Anträgen zustimmen, ist von der Sache abhängig und davon, inwiefern SPD und Grüne sinnvolle Vorschläge vorlegen oder aufnehmen. Ich als Gesundheitspolitiker werde im Gesundheitsausschuss konstruktiv aus der Opposition mitarbeiten und verantwortungsvoll der parlamentarischen Arbeit nachkommen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Andrew Ullmann