
(...) Vielmehr stellt die Speicherung von Telekommunikationsdaten eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das organisierte Verbrechen dar. Die Daten eines jeden Bürgers werden zwar gespeichert, sind jedoch nicht abrufbar sofern er keines schwerwiegenden Verbrechens oder terroristischer Handlungen verdächtigt wird. Wie bei allen verdeckten Ermittlungsverfahren muss auch dem Abrufen von Verbindungsdaten ein richterlicher Beschluss vorausgehen, der wiederum nur nach ausführlichen Vorfeldermittlungen gewährt wird. (...)