(...) Vielmehr stellt die Speicherung von Telekommunikationsdaten eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das organisierte Verbrechen dar. Die Daten eines jeden Bürgers werden zwar gespeichert, sind jedoch nicht abrufbar sofern er keines schwerwiegenden Verbrechens oder terroristischer Handlungen verdächtigt wird. Wie bei allen verdeckten Ermittlungsverfahren muss auch dem Abrufen von Verbindungsdaten ein richterlicher Beschluss vorausgehen, der wiederum nur nach ausführlichen Vorfeldermittlungen gewährt wird. (...)
(...) Niemand denkt bei einer verfassungskonformen Online-Durchsuchung an eine Schleppnetzfahndung im Internet, sondern sie wird auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, wie schon gesagt, nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Es ist nicht geplant, Computer von unbescholtenen Bürgern zu durchsuchen, sondern von gezielt (mittels umfangreicher Vorfeldermittlungen) identifizierten Gefährdern. (...)
(...) Natürlich habe ich, wie die große Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen, Überzeugungen, die auf dem christlichen Menschenbild beruhen. (...)
(...) Gleichzeitig muss indessen dort, wo sich Sicherheitslücken auftun, auch über verfassungsrechtliche Anpassungen nachgedacht werden. So ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Verfassungsergänzung zur Ermöglichung so genannter Online-Durchsuchungen bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten unverzichtbar. Weder die Väter des Grundgesetzes noch der Deutsche Bundestag als verfassungsändernder Gesetzgeber konnten bis vor kurzem das heutige ausmaß und die Formen moderner elektronischer Kommunikation erahnen. (...)
(...) Die Privilegierung der Ehe folgt nicht aus unseren Überzeugungen, sondern schon aus dem Grundgesetz, namentlich aus Art. 6 GG. (...)
(...) Zudem wird eine solche Durchsuchung bzw. Überwachung nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. (...)