Portrait von Andreas Storm
Andreas Storm
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Storm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph Große W. •

Frage an Andreas Storm von Christoph Große W. bezüglich Recht

Hallo Herr Storm,

Sie sind meinen Fragen sehr geschickt ausgewichen. Bei Online Durchsuchungen geht es ihrer Aussage nach um Einzelfälle. Das kann man ja noch ansatzweise nachvollziehen. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, dass die Verbindungsdaten von ALLEN Bürgern gespeichert werden. Meine Frage: Ist jeder Deutsche ein potentieller Terrorist ?

Und: sollten dann nicht auch alle Briefbewegungen die mit der normalen Post gemacht werden protokolliert werden ? Denn darüber können doch auch Terroristen kommunizieren ??

Das führt allerdings zu einem Problem: Dem typischen CDU Wähler (vor allem Ältere die oftmals CDU wählen, weil sie das immer getan haben und nicht aus Überzeugung) könnte man dann sehr gut erklären worum es geht. Die aktuellen Vorhaben können diese nur schwer nachvollziehen - und schon garnicht deren Ausmaß weil diese genau wie Sie Herr Storm keine Ahnung vom Internet haben.

Der Staat hat nicht die Pflicht alles Menschenmögliche zu tun um einen Terroranschlag zu verhindern, und schon garnicht mit Maßnahmen die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Sonst könnten wie ja gleich in jeder Wohnung Kameras aufhängen. Des weiteren hat es doch einen sehr bitteren Beigeschmack wenn die Vorratsdatenspeicherung unter den Gesichtspunkten der Terrorbekämpfung abgenickt wird und die Musikindustrie sich am Ende über Verbindungsdaten freut mit denen sie dann irgendwelche Kiddies runiert die sich ein paar Songs gezogen haben (oder liege ich da falsch)? Oder sind diese auch Terroristen ?

Sie sollten darüber nachdenken, warum wir eine Verfassung haben. Man bräuchte diese nicht, wenn man sie beliebig der Tagspolitik anpassen könnte. Ich persönlich lebe lieber mit dem Risiko von 1:100000000 von einem Anschlag getroffen zu werden als permanent vom Staat überwacht zu werden.

Glauben sie ernsthaft, dass Sie noch irgendeinen Rückhalt in der denkenden Bevölkerung haben? Suchen sie bei google nach Stasi 2.0
... Sie werden sehen: Der CDU glaubt keiner mehr.

Portrait von Andreas Storm
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Große Wiesemann,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur Vorratsdatenspeicherung auf www.abgeordnetenwatch.de. Vorweg ist zu sagen, dass selbstverständlich kein Bürger unter Generalverdacht gestellt wird. Vielmehr stellt die Speicherung von Telekommunikationsdaten eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das organisierte Verbrechen dar. Die Daten eines jeden Bürgers werden zwar gespeichert, sind jedoch nicht abrufbar sofern er keines schwerwiegenden Verbrechens oder terroristischer Handlungen verdächtigt wird. Wie bei allen verdeckten Ermittlungsverfahren muss auch dem Abrufen von Verbindungsdaten ein richterlicher Beschluss vorausgehen, der wiederum nur nach ausführlichen Vorfeldermittlungen gewährt wird.

Die derzeitige Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung betrifft die Umsetzung der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Es wurde in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Vorbehalte im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Weiter ist anzumerken, dass bei der Vorratsdatenspeicherung Daten gespeichert werden, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Im Falle der Internet-Nutzung wären dies zum Beispiel IP-Adresse, Zeit und Dauer der Verbindung und Ziel der Verbindung – Inhalte hingegen werden nicht gespeichert. Das gilt für E-Mails, Downloads, Gespräche, etc. Ihre Sorgen, dass die Vorratsdatenspeicherung dazu benutzt werden soll, die Downloads der Bürger zu überwachen, sind somit unbegründet.

Das Verbreiten von illegalen Raubkopien, durch die ein enormer Schaden für Branchen der Film-, Musik- und Softwareindustrie entsteht, stellt jedoch ein Verbrechen dar, das den Zugriff auf Verbindungsdaten rechtfertigen würde. Hierbei muss allerdings ein Anfangsverdacht vorliegen, dass eine Person oder eine Gruppe im großen Maße Raubkopien zum Download anbietet. Die Verbindungsdaten geben hier, wie oben schon beschrieben, keine Auskunft über Inhalte, sondern dienen als Hilfe für die weiteren Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB