Frage an Andreas Storm von Nelly K. bezüglich Finanzen
Betr.: Geplante Erbschaftsteuerreform
Sehr geehrter Herr Storm,
mit großem Interesse lese ich Ihre Antwort auf die Frage von Frau von Blanc.
Sie schreiben: "Die Privilegierung der Ehe folgt nicht aus unseren Überzeugungen, sondern schon aus dem Grundgesetz, namentlich aus Art. 6 GG."
Falls Sie Überzeugungen haben, Herr Storm, dann stehen Sie bitte auch zu selbigen. Wie Sie sicherlich wissen und wie sowohl Bundesverfassungsgericht als auch sogar der Bundesfinanzhof u.a. in dem von Ihnen selbst angeführten Beschluss geurteilt haben, ist "aus Art. 6 Abs. 1 GG kein Gebot herzuleiten [...], andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen" (II R 56/05). Die Blockaden der CDU als einziger Partei gegen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften lässt dich also nur auf Ihre Überzeugungen zurückführen.
Hier nun meine Frage: Wie sollen meine Frau und ich unseren Kindern erklären, dass Sie unsere Familie nicht meinen, wenn Sie "die Ehe und die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" setzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Nelly Kern
Sehr geehrte Frau Kern,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de vom 5. September 2007.
Natürlich habe ich, wie die große Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen, Überzeugungen, die auf dem christlichen Menschenbild beruhen.
Gerne biete ich Ihnen ein persönliches Gespräch zu diesem Thema an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Storm MdB