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Frage von Eva von B. •

Frage an Andreas Storm von Eva von B. bezüglich Finanzen

Geplante Erbschatssteuerreform

Sehr geehrter Herr Storm,

wie Sie wissen, wird durch die geplante Erbschaftssteuerreform die Situation von eingetragenen LebenspartnerInnen noch verschlechtert. Auch wir sind davon betroffen und setzen uns für eine steuer-und besoldungsrechtliche Gleichstellung ein. Die SPD hat angekündigt, sie wolle bei der Reform auch LebenspartnerInnen berücksichtigen.

Wie werden Sie persönlich sich bei der Abstimmung verhalten?
Wir bitten Sie ,sich für eine Aufhebung des Fraktionszwangs in dieser Frage einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva von Blanc Helga Wolf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau von Blanc, sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de .

Die Privilegierung der Ehe folgt nicht aus unseren Überzeugungen, sondern schon aus dem Grundgesetz, namentlich aus Art. 6 GG. Hiernach sind die Ehe und die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutzbereich des Art. 6 GG bereits mehrfach in seiner Rechtsprechung festgesetzt. Geschützt wird durch Art. 6 GG die Ehe, die als „auf Dauer angelegte, in der rechtliche vorgesehenen Form geschlossene und grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definiert wird. Aufgrund dessen sieht das deutsche Steuerrecht keine besonderen Begünstigungen der Lebenspartnerschaft vor. Daher ist die Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur Ehe auch nicht im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer privilegiert.

In Zuge dessen möchte ich Sie auch noch auf das neue Urteil des Bundesfinanzhofes (II R 56/05) hinweisen, der am 15. August diesen Jahres ebenfalls entschied, das eingetragene Lebenspartner im Rahmen der Erbschaftssteuer nicht mit Ehepartnern gleichzustellen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Storm MdB