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Frage von Christoph Große W. •

Frage an Andreas Storm von Christoph Große W. bezüglich Recht

Hallo Herr Storm,

angesichts des Ausbaus des Überwachungsstaates sind viele Bürger sehr besorgt um unseren Rechtsstaat. Wer Herr Schäubles Gesetztesvorschläge gelesen hat weiß: Wir werden uns vom Rechtsstaat, so wie er jetzt ist, wohl trennen bzw. gentrennt werden. Die Unschuldvermutung ist ja mit der Vorratsdatenspeicherung faktisch nicht mehr vorhanden. (Oder wie würden sie es beschreiben, wenn jemand überwacht wird, ohne dass ein konkreter Tatverdacht besteht?) Aller Warnungen von Bürgerrechtlern und Experten zum trotz wird munter weiter gemacht - frei nach dem Motto: "Desto mehr Daten wir über die Bürger haben, desto besser". Der Staat soll die Möglichkeit haben möglichst jedem irgendwas anzuhängen - so scheint es jedenfalls. Auch Sie werden viele Mails zum Thema erhalten haben.

Meine Fragen an Sie:

1. Haben Sie jemals auch nur eine ihrer poltischen Entscheidungen nach dem Willen der Bürger gefällt ?

2. Glauben Sie, dass die informierten Bürger (abseits der "Ich hab nichts zu verbergen Gruppe") glauben, dass es bei den Anti-Terror Maßnahmen wirklich um die Terrorbekämpfung geht ?

3. Wo ist der Unterschied zu Deutschland und der DDR in Bezug auf Überwachung und Bürgerrechte NACH der Verabschiedung des Schäuble-Kataloges? Dort wurden die Bürger "nur" stichprobenartig überwacht. Mit der VDS z.B wird das GESAMTE Kommunkationsverhalten der gesamten Bevölkerung für ein halbes Jahr gespeichert.

4. Was glauben Sie wollen Terroristen mit ihren Anschlägen erreichen (um ein Land zu "erobern" sind diese Gruppen zu klein)? Einschüchtern ist wohl die eine Sache - es muss aber ein Endziel geben.. nicht wahr ?

5. Was wäre Ihrer Ansicht nach Verfassungsbruch? (für mich ist es das was Herr Schäuble und sein Partei tut )

6. Was werden Sie sagen, wenn die neuen Befugnisse missbraucht werden ? (Ich tippe auf "bedauerlicher Einzelfall").

Christoph Große Wiesmann (der es besonders Schade findet, dass das BFG keine wirkliche Handhabe gegen politische Verfassungsbrecher hat )

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Große-Wiesmann,

vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de vom 3. September 2007 in der Sie sich zu den Gesetzentwürfen und weiteren diskutierten Maßnahmen aus dem Bereich der Terrorismusbekämpfung äußern.

Sie kritisieren einige zum Teil bereits umgesetzte, zum Teil noch in der politischen Diskussion befindliche Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung und warnen vor einer übermäßigen Überwachung der Bürger durch staatliche Organe. Ich halte es für notwendig, die Sicherheitslage in Deutschland vor dem Hintergrund der festzustellenden Aktivitäten des international agierenden, vor allem islamistischen Terrorismus, nüchtern und realistisch darzustellen. Deshalb kann Ihre meines Erachtens deutlich überzogene Kritik an den Vorschlägen des Bundesinnenministers des Inneren, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble MdB, nicht nachvollziehen. Ich meine, wir sollten keine Verkehrung der Tatsachen vornehmen und Antworten auf die Bedrohung durch den Terrorismus zu finden. Alle Vorschläge zur Bekämpfung des Terrorismus stehen in der öffentlichen Diskussion, werden als Gesetzesinitiative in den Geschäftsgang des Deutschen Bundestages eingebracht und dort öffentlich beraten und müssen durch unsere Verfassung gedeckt sein. Aus diesem Grund kann ich Ihren Vergleich mit dem Unrechtssystem der ehemaligen DDR nicht nachvollziehen.

Ich möchte mich beispielhaft auf einige wenige der von Ihnen angesprochenen Punkte – die so genannte Online-Durchsuchung sowie die Vorratsdatenspeicherung – konzentrieren, um Ihnen die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu verdeutlichen.

Die glücklicherweise gescheiterten Versuche terroristischer Anschläge in London, Glasgow und vor wenigen Tagen auch in Deutschland haben uns erneut vor Augen geführt, dass Europa einer überaus realen terroristischen Bedrohung ausgesetzt ist. Hiervon ist auch unser Land nicht ausgenommen. Die Politik hat angesichts dieser Ereignisse die Pflicht, das Menschenmögliche zur Gewährleistung der Sicherheit in Deutschland zu unternehmen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt der Sicherheit der Bevölkerung Vorrang zu. Deshalb ist es unverzichtbar, den Sicherheitsbehörden auch den Zugriff auf moderne Kommunikationsmittel zu gewähren, um auffällige, auf terroristische Hintergründe hinweisende Kommunikationsinhalte auswerten zu können. Hinter Terrorplänen steckt immer Kommunikation, und international operierende Terroristen nutzen heute selbstverständlich moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail oder das Internet insgesamt. Hier dürfen die Sicherheitsbehörden nicht machtlos sein. Es wäre unverantwortlich, wenn der Staat bei der Strafverfolgung und Vorbeugung im Bereich terroristischer Aktivitäten etwa von vornherein auf sie Informationsgewinnung und –auswertung aus einem so wichtigen Kommunikationsmedium wie dem Internet verzichten würde. Selbstverständlich gelten für staatliche Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie Gefahrenvorbeugung immer die Maßstäbe des Grundgesetzes. Gleichzeitig muss indessen dort, wo sich Sicherheitslücken auftun, auch über verfassungsrechtliche Anpassungen nachgedacht werden. So ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Verfassungsergänzung zur Ermöglichung so genannter Online-Durchsuchungen bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten unverzichtbar. Weder die Väter des Grundgesetzes noch der Deutsche Bundestag als verfassungsändernder Gesetzgeber konnten bis vor kurzem das heutige ausmaß und die Formen moderner elektronischer Kommunikation erahnen. Der Staat muss aber auf solche neuen Entwicklungen reagieren und die verdeckten Ermittlungsbefugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden anpassen, indem er insbesondere die Online-Durchsuchung bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten und schweren Formen der organisierten Kriminalität ermöglicht. Selbstverständlich werden hier rechtsstaatliche Verfahrensabsicherungen notwendig sein. Die Online-Durchsuchung ist in der Tat ein sehr weitgehender Eingriff, der nur unter entsprechender richterlicher Kontrolle und begrenzt auf wenige Sonderfälle zulässig sein sollte. Keinesfalls geht es dabei um eine Generalüberwachung von Computern und Privatpersonen.

Auch die von Ihnen ebenfalls angesprochene so genannte Vorratsdatenspeicherung, also die Erhebung und Speicherung von Kommunikationsverbindungsdaten, ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten. Ohne einen Zugriff der Ermittler auf solche gespeicherten Daten hätten die verheerenden Terroranschläge von Madrid aus dem Jahr 2004 nicht so rasch aufgeklärt werden können. Angesichts der umfangreichen Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch den internationalen Terrorismus stellen diese Maßnahmen eine effektive Waffe im Kampf gegen Terroristen dar, für die es keinen gleichwertigen Ersatz gibt. Auch die Aufklärung im Strafverfahren schwerer Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, die sich sehr häufig durch komplexe Täterstrukturen auszeichnen, wäre ohne einen Zugriff auf Telekommunikations-verkehrsdaten kaum auf effektive Art und Weise möglich. Das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und an einer möglichst vollständigen Aufklärung im Strafverfahren, gerade im Bereich der Schwerkriminalität, ist im Übrigen auch von der verfassungsgerichtlichen Rechtssprechung ausdrücklich als ein wichtiger Auftrag des Rechtstaates anerkannt. Deshalb unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikations-verbindungsdaten in Deutschland. Das entsprechende Gesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Richtschnur des staatlichen Handelns bleibt auch in Zeiten erhöhter Bedrohung durch den Terrorismus selbstverständlich das Grundgesetz. Aber die Sicherheitsbehörden brauchen Mittel und Instrumente, um den neuartigen Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen, wirksam zu begegnen. Ohne die Möglichkeit zur Überwachung der Kommunikation von Terroristen bei der Vorbereitung von Anschlägen, die den Sicherheitsbehörden das Eindringen in terroristische Strukturen ermöglichen kann, ist ein wirksamer Schutz vor solchen Gefahren nicht zu bewerkstelligen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, wie das Instrumentarium des Rechtsstaates zur Bekämpfung von Terrorgefahren vor diesem Hintergrund verbessert werden kann. Dabei müssen aus unserer Sicht dort, wo es notwendig ist, auch Verfassungsanpassungen vorgenommen werden, um dies in einer rechtsstaatlich abgesicherten Art und Weise gewährleisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Storm MdB