Frage an Andreas Storm von Tillmann S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Storm,
in der Diskussion um das Thema "Bundestrojaner-Überwachung" haben Sie - auch hier auf abgeordnetenwatch.de, z.B. in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Pergol - auf die EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG verwiesen.
In dieser Richtlinie geht es um Vorratsdatenspeicherung, nicht jedoch um den Einsatz von Überwachungssoftware (der einen deutlich stärkeren Eingriff in die Privatsphäre darstellt).
Die Richtlinie bezieht sich (Zitat!) "nur auf Daten, die als Folge einer Kommunikation oder eines Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden; sie bezieht sich nicht auf Daten, die Inhalt der übermittelten Informationen sind".
http://www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2005_4/PM_14122005_1
Um Zugriff auf diese Daten zu bekommen, ist kein "Trojaner" nötig, da sie auf der Seite der Dienstbetreiber und nicht auf dem heimischen Rechner anfallen.
Bitte erklären Sie, wie Sie im Anbetracht dessen den Zusammenhang zwischen der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG und dem Thema "Bundestrojaner" sehen.
Soll im Rahmen der Umsetzung auch noch die Grundlage für einen Einsatz von Spionagesoftware geschaffen werden, was die Grundrechte der Bürger noch deutlich stärker einschränkt, als von der EU-Richtlinie gefordert?
Mit freundlichen Grüßen,
Tillmann Steinbrecher
Sehr geehrter Herr Steinbrecher,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform www.abgeordnetenwatch.de.
Ich kann Ihre Ängste in Bezug auf die immer größer werdende Überwachung von Internet und Telekommunikation im Allgemeinen verstehen. Jedoch ist gerade das Internet zu einem modernen Tatvorbereitungsmedium für Terroristen und andere Straftäter geworden. Hier finden sich Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg und Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss aus diesem Grund in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und in unser aller Interesse wirkungsvoll zu reagieren. Hierbei spielt der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen eine große Rolle, da es mittlerweile mit einer Beschlagnahme von Computern nicht mehr getan ist. Die oft hochprofessionellen Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, sodass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts mehr wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen und –Überwachungen hingegen können Daten bereits vor der Verschlüsselung ausgelesen werden. Dabei geht es nur um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle und schwerkriminelle Terroristen. Weit mehr als 99 % aller in Deutschland lebenden Menschen werden hiervon nie betroffen sein. Zudem wird eine solche Durchsuchung bzw. Überwachung nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB