Ein AfD-Verbot wird derzeit intensiv diskutiert. Es erfordert klare, rechtliche Beweise und muss sorgsam abgewogen werden, um die Demokratie zu schützen.
Ich stimme Ihnen umfassend zu: Tierleid ist nicht zu rechtfertigen, auch nicht aus wirtschaftlichem Interesse.
Alles in allem würde ich sagen, dass nicht verschärfte Regeln für Produktsicherheit das Problem sind, denn diese sind aus verbraucherpolitischer Sicht zu begrüßen. Oberstes Gebot muss stets sein, dass keine unsicheren Produkte auf den Markt gelangen, die Verbraucher:innen einer Gefahr aussetzen. Dafür braucht es Regeln wie Informations- und Kennzeichnungspflichten. Von Teilen der Wirtschaft werden solche Regeln leider oftmals pauschal als Bürokratie kritisiert (Lieferkettengesetz).
Genannte Punkte gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung, sind aber bei weitem noch nicht ausreichend. Dies haben wir als SPD bereits mehrfach klargemacht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen für Ihre zurecht kritischen Nachfragen danken. Denn auch wir als SPD-Bundestagsfraktion hatten aus dem grüngeführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Leider hat auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert und zulasten des Tierwohls umfangreiche Verbesserungen verhindert.