
(...) In diesem soll nicht nur das oben angesprochene Verbot, sondern darüber hinaus auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung in jedem individuellen Fall verankert werden. Das heißt, dass jeder Antrag zur Anwendung der „Fracking“-Technik genau auf seine Folgen und Auswirkungen auf die Umwelt untersucht wird und zudem nur dann stattgegeben wird, sollte die zuständige Wasserschutzbehörde zustimmen. (...)