Frage an Alois Gerig von Benedikt L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gerig,
Bei der Abstimmung über die Verwerfung des Betreuungsgeldes, haben Sie gegen eine Verwerfung gestimmt.
Schafft das Betreuungsgeld nicht mehr Probleme, als Lösungen?
Was passiert zum Beispiel mit Kindern aus ausländischen Familien, die hier in Deutschland leben, und teilweise der Sprache nicht mächtig sind. Diese Familien sind meistens nicht in die Gesellschaft integriert.
Diese Kinder würden im Kindergarten ihre Sprachkenntnisse verbessern, soziale Kontakte herstellen, und erste Regeln für das Leben lernen.
Stellt man es solchen Familien jedoch frei ihr Kind in die Kita zu schicken, so werden diese Familien, sofern sie in einer finanziell klammen Lage sind, das Geld entgegennehmen, sich jedoch nicht unbedingt um die Erziehung ihres Kindes kümmern.
Denn sein Kind zu Hause zu lassen, muss nicht unbedingt heißen sein Kind auch zu Hause zu erziehen.
Viel mehr, würde es für die Eltern noch schwieriger werden einen Beruf auszuüben.
Wie sehen Sie diese Problematik?
Viele Grüße aus dem Main - Tauber Kreis
Ihr
Benedikt Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich des Themas Betreuungsgeld. In Ihrer Mail hinterfragen Sie die Einführung des Betreuungsgeldes und sehen darin vor allem einen Anreiz für Familien mit geringem Einkommen sich auf Kosten der Erziehung der Kinder, die Ihrer Ansicht nach ins Hintertreffen gerät, etwas dazuzuverdienen
Die Unionfraktion misst der Familie erhebliche Bedeutung zu. Durch die Einführung des Betreuungsgeldes wird den Eltern Wahlfreiheit in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder zugestanden. Sie können nun die Betreuung ihres Nachwuchses freier gestalten. Zugleich wird die Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum 36. Lebensmonat geschlossen.
Es ist jedoch keinesfalls unser Anliegen, dass das Betreuungsgeld als eine Schenkung des Bundes gesehen wird. Es ist vielmehr eine Anerkennungs- und Unterstützungshilfe für Eltern mit Kleinkindern, die sich entschließen ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause zu erziehen.
Diese Maßnahme dient auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Betreuungsgeld kann auch bezogen werden, wenn der Elternteil in Vollzeit erwerbstätig ist. Oftmals wird die Betreuung auch in den Familien organisiert. Sollte die Erwerbstätigkeit zugunsten des Kindes eingeschränkt werden, so besteht die Möglichkeit für den betreuenden Elternteil den Betrag des Betreuungsgeldes in die private Altersvorsorge zu investieren.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, das Betreuungsgeld in einen Bildungssparplan anzulegen. Auf diesen kann dann ab dem 14.Lebensjahr zugegriffen werden. Eltern wünschen für ihre Kinder die besten Chancen. Sie fühlen sich in hohem Maße dafür verantwortlich, eine umfassende Förderung zu gewährleisten. Deshalb ist es für mich auch sinnvoll, dass Eltern einen Bonus von 15 Euro monatlich erhalten, sollten sie das Betreuungsgeld in die Bildung ihrer Kinder investieren.
Die von Ihnen angesprochene Problematik bezüglich ausländischer Familien, die auf Kosten der Integrität ihrer Kinder lieber das Betreuungsgeld beziehen ergibt sich für mich nicht. Zwar ist es richtig, dass die Kinder zwischen dem ersten und dritten Geburtstag dieses Betreuungsgeld erhalten, danach erhalten sie jedoch keine weiteren Beträge. Somit besteht ein Anreiz seine Kinder in einen Kindergarten zu geben. Die Union hat auch in Hinsicht darauf einiges getan und somit hat jedes Kleinkind ab dem 1. August 2014 Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Für mich gehört die Einführung des Betreuungsgeldes und der Ausbau der Kinderbetreuung zusammen und mit den jüngsten Entscheidungen hat die Koalition die Weichen richtig gestellt, um eine entsprechende Förderung der Betreuung von Kleinkindern zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig